Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase.
Diese Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen von klimaschädlichen Kältemitteln drastisch zu reduzieren. Hierbei kommt es zu einer neuen Gewichtung von Kältemittelfüllmengen und einer stufenweisen Reduzierung der in den Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe. Die dadurch eingetretene Verknappung der betreffenden Kältemittel hat in den vergangenen Monaten zu Preissteigerungen von bis zu 400 % geführt. Da die Verordnung eine Reduzierung der Kältemittelmenge bis zum Jahr 2030 auf 21 % im Vergleich zum Jahr 2015 vorsieht, wird sich diese Preisentwicklung fortsetzen.
Das Ziel dieser Verordnung ist die Emissionsbegrenzung von fluorierten Treibhausgasen / Kältemitteln, die einen wesentlichen Teil zum Abbau der stratosphärischen Ozonschicht beitragen. Es kommt zu einer künstlich herbei geführten Verknappung und somit zu einer massiven Preissteigerung.
Wir beraten Sie gerne zu Alternativen und zur Umstellung Ihrer Anlage.
Sie gelten als Betreiber einer Anlage und sind somit verpflichtet, dass diese Richtlinie fachgerecht umgesetzt wird. Wir als Fachbetrieb beraten und unterstützen Sie dabei.
Betroffen sind Betreiber folgender Anwendungen:
- ortsfester Klimaanlagen
- ortsfester Kälteanlagen
- ortsfester Wärmepumpen
- ortsfester Brandschutzeinrichtungen
- Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen- und anhängern
- elektrischer Schaltanlagen
Als Betreiberpflichten gelten folgende Pflichten:
- Allgemeine Emissionsminderungspflicht ( Art. 3 Abs. 1 und 2 )
- Reparaturpflicht ( Art. 3 Abs. 3 ); Pflicht zu Dichtheitskontrollen ( Art. 4 Abs. 1 )
- Pflicht für Leckageerkennungssysteme ( Art. 5 )
- Aufzeichnungspflichten ( Art. 6 Abs. 1 - 2 )
- Rückgewinnungspflichten ( Art. 8 )
- Pflicht zur Prüfung, ob ein mit der Installation, Instandhaltung, Wartung und / oder Reparatur oder Außerbetriebnahme
beauftragtes Unternehmen die erforderlichen Zertifizierungen besitzt ( Art. 10 Abs. 11 )
- Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen ( Art. 11 Abs. 4 )
Durch die künstliche Verknappung der klimaschädlichen Kältemittel und die damit verbundene Preissteigerung kann eine unbemerkt auftretende Leckage zu hohen Kosten bei einer Neu- oder Nachbefüllung führen. Regelmäßige Wartungen und Dichtheitskontrollen durch einen Fachbetrieb minimieren dieses Risiko erheblich und schonen somit Ihren Geldbeutel und nicht zuletzt die Umwelt.
Ralfs Kälte Klima Elektro
Heiko Ralfs
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